Unsere Gruppe organisiert über 3000 globale Konferenzreihen Jährliche Veranstaltungen in den USA, Europa und anderen Ländern. Asien mit Unterstützung von 1000 weiteren wissenschaftlichen Gesellschaften und veröffentlicht über 700 Open Access Zeitschriften, die über 50.000 bedeutende Persönlichkeiten und renommierte Wissenschaftler als Redaktionsmitglieder enthalten.
Open-Access-Zeitschriften gewinnen mehr Leser und Zitierungen
700 Zeitschriften und 15.000.000 Leser Jede Zeitschrift erhält mehr als 25.000 Leser
Das Journal of Clinical & Experimental Pathology hält sich strikt an moralische Gerechtigkeit und Ethik und führt bei Bedarf auch eine rechtmäßige Prüfung der Fälle durch. Die Zeitschrift garantiert, dass die Vervielfältigung oder Werbung keinen Einfluss auf die Entscheidung der Herausgeber hat. Das Unternehmen engagiert sich für die Veröffentlichung und gemeinsame Verbreitung qualitativ hochwertiger Inhalte und ist Mitglied des Ausschusses für Publikationsethik des International Committee of Medical Journal Editors (ICMJE). Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die redaktionelle Arbeit dieser Zeitschrift strengen ethischen Standards unterliegt, die sowohl transparent als auch fair sind. Wir erkennen das Ökosystem des akademischen Verlagswesens an und umfassen Herausgeber, Autoren, Rezensenten und Verleger. Das Journal folgt der Plattform des International Committee of Medical Journal Editor (ICMJE) zur Durchführung und Best-Practice-Richtlinien für Zeitschriften. Redakteure sind nicht unbedingt ausreichend qualifiziert, um solche Urteile ohne fremde Hilfe zu fällen. Daher behalten wir uns das Recht vor, in Fällen, in denen unserer Meinung nach Bedenken bestehen könnten, Expertenrat einzuholen. Wir sind uns der weitverbreiteten Ansicht bewusst, dass Offenheit in der Wissenschaft dazu beiträgt, die Gesellschaft auf potenzielle Bedrohungen aufmerksam zu machen und sie abzuwehren, und wir gehen davon aus, dass die Risiken sehr selten (wenn überhaupt) so wahrgenommen werden, als ob sie die Vorteile der Veröffentlichung eines Artikels überwiegen würden, der andernfalls veröffentlicht worden wäre für das Portfolio der Zeitschrift als geeignet erachtet werden. Dennoch halten wir es für angemessen, solche Risiken zu berücksichtigen und bei Bedarf eine formelle Richtlinie für den Umgang mit ihnen zu entwickeln.
Pflichten der Redaktion:
Herausgeber bewerten eingereichte Manuskripte ausschließlich auf der Grundlage ihrer wissenschaftlichen Bedeutung, Originalität, Gültigkeit der Studie, Klarheit und ihrer Relevanz für den Umfang der Zeitschrift, ohne Rücksicht auf die Rasse, ethnische Herkunft, Staatsbürgerschaft, religiöse Überzeugung, politische Philosophie oder institutionelle Zugehörigkeit des Autors. Entscheidungen zur Bearbeitung und Veröffentlichung werden nicht durch die Richtlinien von Regierungen oder anderen Behörden außerhalb der Zeitschrift bestimmt. Wie bei allen Veröffentlichungsentscheidungen liegt die endgültige Entscheidung über die Veröffentlichung in der Verantwortung des Herausgebers der betreffenden Zeitschrift. Autoren von Artikeln, die Wirkstoffe oder Technologien beschreiben, deren Missbrauch ein Risiko darstellen könnte, müssen den Abschnitt „Dual Use Research of Concern“ ausfüllen. Dies bietet nicht nur die Möglichkeit, potenzielle Gefahren hervorzuheben, sondern auch die getroffenen Vorsichtsmaßnahmen und die Vorteile der Veröffentlichung der Forschungsergebnisse zu erläutern. Die Berichtszusammenfassung wird Herausgebern, Gutachtern und Fachberatern während der Manuskriptbewertung zur Verfügung gestellt und mit allen angenommenen Manuskripten veröffentlicht.
Veröffentlichungsentscheidungen:
Die Herausgeber stellen sicher, dass alle eingereichten Manuskripte, die zur Veröffentlichung in Betracht gezogen werden, einem Single-Blind-Peer-Review-Prozess durch mindestens zwei Gutachter unterzogen werden, die Experten auf diesem Gebiet sind. Der Chefredakteur ist dafür verantwortlich, zu entscheiden, ob bei der Zeitschrift eingereichte Manuskripte veröffentlicht werden, basierend auf der Validierung der betreffenden Arbeit, ihrer Bedeutung für Forscher und Leser, den Kommentaren der Gutachter und den derzeit geltenden rechtlichen Anforderungen Verunglimpfung, Urheberrechtsverletzung und Plagiat. Der Chefredakteur kann sich bei dieser Entscheidung mit anderen Redakteuren oder Gutachtern beraten.
Vertraulichkeit:
Redakteure und Redaktionsmitarbeiter geben keine Informationen über ein eingereichtes Manuskript an andere Personen weiter als an den entsprechenden Autor, Gutachter, potenzielle Gutachter, andere Redaktionsberater und ggf. den Herausgeber. Wir haben eine redaktionelle Überwachungsgruppe eingerichtet, um die Prüfung von Artikeln mit Bedenken hinsichtlich der Biosicherheit zu überwachen. Der Überwachungsgruppe gehört der Chefredakteur der Zeitschrift an, der Leiter der Redaktionspolitik ist für die Pflege eines Netzwerks von Beratern zu Fragen der Biosicherheit verantwortlich.
Objektivitätsstandards:
Rezensionen sollten objektiv durchgeführt und Beobachtungen mit unterstützenden Argumenten klar formuliert werden, damit Autoren sie zur Verbesserung des Manuskripts nutzen können. Persönliche Kritik an den Autoren ist unangemessen.
Offenlegung und Interessenkonflikte:
Herausgeber und Redaktionsmitglieder veröffentlichen die in einem eingereichten Manuskript offengelegten Informationen zu eigenen Forschungszwecken ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Autoren. Privilegierte Informationen oder Ideen, die die Herausgeber durch die Bearbeitung des Manuskripts erhalten, werden vertraulich behandelt und nicht zu ihrem persönlichen Vorteil genutzt. Herausgeber verzichten darauf, Manuskripte in Betracht zu ziehen, bei denen sie Interessenkonflikte aufgrund von Konkurrenz-, Kooperations- oder anderen Beziehungen/Verbindungen mit einem der Autoren, Unternehmen oder Institutionen haben, die mit den Arbeiten in Verbindung stehen; Stattdessen werden sie ein anderes Mitglied der Redaktion mit der Bearbeitung des Manuskripts beauftragen.